Wissenswertes für Angehörige
Mein Angehöriger benötigt eine seniorengerechte Wohnung
Die Anzahl der seniorengerechten Wohnungen steigt stetig, doch die Anfrage auf bestehenden Wohnraum ist sehr groß. Es besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Antrag auf sog. „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, z. B. Einstiegshilfe für Badewanne, zu stellen. Voraussetzung ist jedoch mindestens eine Pflegestufe 0.
Um die eigene Wohnung umzubauen, gibt es ab dem Jahr 2015 einen Zuschuss von einmalig bis zu 4000 Euro für Umbaumaßnahmen. Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung, dann kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro erhöht werden.
Vor Beginn der Baumaßnahmen sollte jedoch erst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und der Bescheid der Pflegekasse abgewartet werden.
Bei den zur häuslichen Pflege notwendigen technischen Pflegehilfen ist ein Eigenanteil von 10% (bis maximal 25 Euro) möglich. Verbrauchsprodukte, z.B. Einmalhandschuhe, werden mit bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Größere technische Geräte werden oft leihweise überlassen.
Eine Liste aller Hilfsmittel findet man im Pflegemittelverzeichnis. Auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes und bei Ihren Krankenkassen ist das Hilfsmittelverzeichnis einzusehen. Werden jedoch ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe benötigt, dann bezahlt die Krankenkasse, sofern vorher von einem Arzt verordnet.
Ich möchte Informationen einholen und mich beraten lassen
In vielen Städten gibt es eine Pflegeberatungsstelle bzw. einen Pflegestützpunkt der Stadt und meist auch eine trägerunabhängige Pflegeberatung. In manchen Städten bieten so genannte Seniorenbüros oder Sozialplanungsstellen ebenfalls eine Beratung an.
Infomaterial und Auskünfte erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse und auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Mein Angehöriger benötigt zu Hause Unterstützung
Bei einem ambulanten Pflegedienst kommt das Personal zu Ihrem Angehörigen nach Hause. Es gibt ein breites Leistungsangebot, je nachdem welche Aufgaben Ihr Angehöriger noch selbst erledigen kann oder bei welchen Aufgaben er Unterstützung benötigt. Das Angebot reicht über die Grundpflege, wie z.B. die Körperpflege, über die Behandlungspflege, wie z.B. die Medikamentengabe oder der Verbandswechsel, bis hin zur hauswirtschaftlichen Betreuung, die z.B. das Einkaufen umfasst.
Neu ist, dass auch Spazierengehen oder Vorlesen, als Betreuungsleistungen, zu den Angeboten der ambulanten Pflegedienste gehören.
Aus den ganzen Angeboten kann man die richtige Betreuung zusammenstellen und so, individuell für den Angehörigen, die beste Unterstützung erzielen. Des Weiteren ist es möglich, die ambulante Pflege für eine befristete Dauer einzusetzen, z.B. wenn der Angehörige nach der Entlassung noch einige Wochen Unterstützung braucht.
Leistungs- und Preislisten findet man kostenlos bei den Pflege- bzw. Krankenkassen. Die Adressen der Geschäftsstellen der Krankenkassen können im Branchenverzeichnis oder im Internet gefunden werden.
In den Städten und Gemeinden gibt es Pflegeberatungsstellen und eine trägerunabhängige Pflegeberatung. Des Weiteren bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse die gewünschten Informationen, sowie im Internet, z.B. unter www.pflegelotse.de.
Meist bieten die ambulanten Pflegedienste selber eine Beratung an, um die passende Betreuung für den Angehörigen zu finden. Erste Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der ambulanten Dienste.
Braucht der Angehörige jedoch in der ersten Zeit nach der Entlassung aus dem Krankenhaus noch Hilfe, z.B. beim Verbandswechsel, dann kann man sich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. Hier bekommt man Hilfe bei der Wahl eines ambulanten Pflegedienstes und wird beraten, welche Unterstützung in der ersten Zeit nötig sein wird.
Mein Angehöriger benötigt eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung
Es ist von Vorteil, wenn der Wille und die gewünschte medizinische Behandlung festgelegt sind, für den Fall, dass nicht mehr selbst entschieden werden kann.
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson beauftragen, die für Sie stellvertretend zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies kann in allen Bereichen sein, es ist aber auch möglich jemanden nur in Teilbereichen zu bevollmächtigen. Teilbereiche können zum Beispiel Bankangelegenheiten oder die Unterbringung im Pflegeheim sein.
Eine gesonderte Befugnis für den Bevollmächtigten ist notwendig, wenn es um die Einwilligung in medizinische Maßnahmen geht.
Wenn Sie nicht selber entscheiden können und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, dann entscheidet das Amtsgericht, ob ein Rechtlicher Betreuer oder ein Familienangehöriger die Aufgabe übernimmt.
Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder übernehmen nicht automatisch die Betreuung.
Ohne eine Vorsorgevollmacht kann, statt Ehepartner oder Kindern, auch ein Rechtlicher Betreuer eingesetzt werden, der für Sie entscheidet. Möchten Sie jedoch schon vorher festlegen, wer für Sie handeln soll, dann sollte eine Vorsorgevollmacht angefertigt werden.
Eine Patientenverfügung regelt die gewünschte medizinische Behandlung. Es kann vorab festgelegt werden, wie von den Ärzten in konkreten festgelegten Situationen vorgegangen werden soll. Die Patientenverfügung tritt nur in Kraft, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann.
Eine Verknüpfung mit einer Vorsorgevollmacht ist die bestmögliche Variante, ihren Willen festzulegen.
Weiter gibt es auch die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Diese beinhaltet die Festlegung eines rechtlichen Betreuers, falls Sie aufgrund einer Behinderung oder psychischen Krankheit dazu nicht mehr in der Lage sind. Das Gericht prüft jedoch Ihren vorgeschlagenen Betreuer, ob dieser in der Lage ist, die Aufgaben für Sie zu übernehmen. Sie können hier ebenfalls festlegen, wer auf keinen Fall Ihre Betreuung übernehmen soll.
Eine Betreuungsverfügung kann auch verfasst werden, wenn Sie sich nicht sicher sind, wer Ihre Betreuung übernehmen soll bzw. möchte. Es können zum Beispiel ein Familienmitglied, befreundeter Nachbar oder eine Freundin vorgeschlagen werden. So können Sie eine Auswahl der Menschen vorschlagen, denen Sie vertrauen und denen Sie nahestehen.
Die Betreuung meines Angehörigen zu Hause geht nicht mehr. Mein Angehöriger muss in ein Pflegeheim.
Bei der teilstationären Pflege, auch Tages- und Nachtpflege genannt, werden die Pflegebedürftigen, meist tagsüber, in einer Pflegeeinrichtung betreut. Dies ist oft der Fall, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend gewährleistet ist, da Angehörige zum Beispiel berufstätig sind.
Die Kosten können zum Teil von der Pflegekasse übernommen werden, sofern eine Pflegestufe vorliegt. Die Kosten für die Verpflegung müssen jedoch privat übernommen werden.
Bei den Pflegeberatungsstellen der Städte und Gemeinden bekommen Sie Informationen zu den Pflegeheimen in Ihrer Umgebung. Meist wird auch eine trägerunabhängige Pflegeberatung angeboten. Ausliegende Broschüren in den Ämtern oder Beratungsstellen erleichtern die Suche.
Krankenkassen können bei Fragen ebenfalls weiterhelfen und im Internet kann auf www.pflegelotse.de oder der Internetseite der Stadt nach Pflegeheimen gesucht werden.
Tipps zur Suche nach einem passenden Pflegeheim
Zur Sicherstellung der Qualität der Pflegeheime und Pflegedienste prüfen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherungen.
Neben den Akten wird auch der Pflegezustand am Patienten begutachtet und es wird nach Pflegedefiziten Ausschau gehalten. Bewertungskriterien für Pflegeheime sind z.B. die Pflege und medizinische Versorgung oder auch die Alltagsgestaltung.
Zur Auswahl einer Pflegeeinrichtung stehen die Qualitätsberichte im Internet und auch in den Pflegestützpunkten zur Einsicht zur Verfügung.
Weiter kann man Augen und Ohren offen halten und eventuell in der Verwandtschaft oder dem Bekanntenkreis nachfragen, ob jemand schon Erfahrung mit dem ausgesuchten Pflegeheim gemacht hat. Nutzen Sie dazu auch die Informationsangebote der Pflegeheime, wie Broschüren, Informationen im Internat, Tage der offenen Tür etc.
In manchen Pflegeheimen kann man vorab einen Besichtigungstermin vereinbaren. Bei einem Besuch kann man verschiedene Aspekte beachten und so erkennen, ob das passende Pflegeheim für den Angehörigen gefunden ist.
Folgende Kriterien können wichtig sein:
- Lage des Pflegeheims (In der Nähe eines Parks oder einer Arztpraxis)
- Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel
- Ausstattung wie Gemeinschaftsraum, Außenlagen und Terrasse
- Dekoration der Jahreszeit entsprechend
- Quadratmeterzahl des Zimmers
- Mitnahme eigener Möbel möglich
- Besuchszeiten
- Freizeitangebote
Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist das Angebot der Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Manche Pflegeheime geben sich große Mühe immer wieder verschiedene Beschäftigungen für die Bewohner anzubieten und sie in alltägliche Aufgaben, wie z.B. das Kochen, einzubinden. So gibt es in wenigen Pflegeeinrichtungen Tiere, die von den etwas mobileren Bewohnern betreut werden und um die sich gemeinsam gekümmert wird.
Oder gibt es z.B. die Möglichkeit der Gartenarbeit bzw. des gemeinsamen Musizierens? Werden Ausflüge angeboten?
Schauen Sie sich das Programm vorher an, so können Sie erkennen, welche Angebote Ihr Angehöriger erhält und ob diese zu seinen Wünschen und bisherigen Lebensgewohnheiten passen.
Einen direkten Anspruch auf ein Einzelzimmer hat man nicht. Viele neue Seniorenheime bauen jedoch oft nur noch wenige Mehrbettzimmer. Es besteht durchaus die Möglichkeit ein Einzelzimmer zu bekommen. Wenn es möglich ist, sollte sich jedoch schon rechtzeitig darum gekümmert werden.
Doppelzimmer sind für Ehepaare ein Vorteil, da so das gemeinsame Wohnen ermöglicht wird.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit seinen Angehörigen mit einem zunächst Fremden in einem Zimmer unterzubringen. Oft entstehen dadurch Freundschaften und es wird sich umeinander gekümmert. Deshalb sollte diese Möglichkeit nicht von vorn herein ausgeschlossen werden.
Finanzierung für ein Zimmer im Pflegeheim
Momentan gibt es drei verschiedene Pflegestufen und eine Art Vorstufe, auch Pflegestufe 0 genannt (Stand: 2015). Eine Pflegestufe setzt voraus, dass eine Person dauerhaft (mind. sechs Monate) Hilfe im Alltag benötigt.
Pflegestufe 0
Die Pflegestufe 0 betrifft meist Menschen mit beginnender Demenz, aber auch andere Menschen, die dauerhaft im Alltag eingeschränkt sind und Hilfe bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten benötigen. Die Voraussetzungen für eine Pflegestufe 1 sind jedoch noch nicht erfüllt.
Folgende Leistungen erhält die Pflegestufe 0:
- häuslichen Pflege einer Person mit Pflegestufe 0: 123 € pro Monat
- Teilstationäre Tages-/Nachtpflege: 231 € pro Monat
- Vollstationäre Pflege: Keine Leistungen
Pflegestufe 1
Pflegestufe 1 setzt voraus, dass mindestens einmal täglich, bei mindestens zwei Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege (z.B. Körperpflege), Hilfe nötig ist. Weiter ist mehrmals die Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Aufgaben von Nöten.
Der Zeitaufwand in der Woche muss durchschnittlich pro Tag 90 Minuten betragen, davon 45 Minuten für die Grundpflege.
Folgende Leistungen erhält die Pflegestufe 1:
- häuslichen Pflege einer Person mit Pflegestufe 1: 244 € pro Monat
- Mit Demenz: 316 € pro Monat
- Teilstationäre Tages-/Nachtpflege: 468 € pro Monat
- Mit Demenz: 689 € pro Monat
- Vollstationäre Pflege (auch mit Demenz): 1064 € pro Monat
Pflegestufe 2
Bei Pflegestufe 2 steigt die Hilfe bei der Grundpflege auf mindestens dreimal täglich und der wöchentliche Zeitaufwand liegt bei durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag, davon zwei Stunden für die Grundpflege. Weiter ist mehrmals die Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Aufgaben von Nöten.
Folgende Leistungen erhält die Pflegestufe 2:
- häuslichen Pflege einer Person mit Pflegestufe 2: 458 € pro Monat
- Mit Demenz: 545 € pro Monat
- Teilstationäre Tages-/Nachtpflege: 1144 € pro Monat
- Mit Demenz: 1298 € pro Monat
- Vollstationäre Pflege (auch mit Demenz): 1330 € pro Monat
Pflegestufe 3
Im Fall der Pflegestufe 3 ist der Bedarf, der Hilfe bei der Grundpflege, jederzeit gegeben, rund um die Uhr. Der Pflegeaufwand beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt 5 Stunden. Davon werden vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet. Weiter ist mehrmals die Woche Hilfe bei hauswirtschaftlichen Aufgaben von Nöten.
Folgende Leistungen erhält die Pflegestufe 3:
- häuslichen Pflege einer Person mit Pflegestufe 3: 728 € pro Monat
- Mit Demenz: 728 € pro Monat
- Teilstationäre Tages-/Nachtpflege: 1612 € pro Monat
- Mit Demenz: 1612 € pro Monat
- Vollstationäre Pflege (auch mit Demenz): 1612 € pro Monat
Stand 2015
Meist findet man eine Preisliste für die jeweilige Pflegeunterbringung auf der Internetseite des ausgewählten Pflegeheims. Weiter kann man bei der Pflegeberatung erfahren, wie hoch die Kosten für die Pflegeheime der Stadt sind.
Der Aufwand für ein Zimmer im Pflegeheim wird meist unterschätzt. Neben dem Bett und dem Zimmer an sich, kommen auch die Essensversorgung und pflegerische Leistungen hinzu.
Lassen Sie sich eine Aufstellung aller Kosten erstellen für Pflegeheimen, die Sie in die engere Auswahl beziehen.
Zur Begleichung der monatlichen Kosten für die Pflegeeinrichtung wird zuerst die Leistung der Pflegekasse genutzt. Wie hoch diese Leistung ist, bestimmt die Pflegestufe. Je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistung für eine stationäre Unterbringung.
Reicht die Zahlung der Pflegekasse nicht aus, dann werden die Rente/das Einkommen und das Vermögen des Bewohners herangezogen.
Wenn anschließend noch offene Kosten vorhanden sind, werden die Angehörigen zu Kasse gebeten.
Der Ehepartner hat das Recht auf einen „eheangemessenen Selbstbehalt“, der bei Nichterwerbstätigen bei 960 Euro (Erwerbstätige: 1.050 Euro) im Monat liegt. Der Restbetrag kann dann für die Pflege des Ehepartners eingezogen werden.
Für den Fall, dass die monatlichen Kosten trotzdem nicht gedeckt sind, werden die Kinder unterhaltspflichtig.
Die Kosten der Kinder sind jedoch immer von der jeweiligen Stellung im Leben abhängig. Der Freibetrag für Alleinstehende beträgt 1.600 Euro netto im Monat, für Ehepaare 2.880 Euro netto. Hinzu kommt, nach Abzug des Freibetrags, nochmal die Hälfte des Einkommens.
Bsp.: Eine Alleinstehende verdient 3.500 Euro netto im Monat, davon werden 1.600 Euro als Freibetrag abgezogen. So bleiben noch 1.900 Euro, von denen nochmal die Hälfte (950 Euro) nicht angetastet wird. So bleiben maximal 950 Euro, die für die Bezahlung des Pflegeheims in Frage kämen.
Weiter werden z.B. der Unterhalt für Frau bzw. Kinder oder Zins- und Tilgungskosten für Immobilien bei der Ermittlung, des zu zahlenden Unterhalts, berücksichtigt.
Das zu behaltende Vermögen richtet sich nach dem Jahreseinkommen, das Eigenheim der Kinder ist geschützt, sofern es von diesen selbst bewohnt ist.
Alternativen zum Pflegeheim
Es besteht die Möglichkeit des betreuten Wohnens. In einem Haus leben die Senioren weitestgehend selbstständig in kleinen Wohnungen. Gemeinschaftsräume bieten die Möglichkeit für kollektive Aktivitäten. Falls eine Betreuung nötig ist oder Hilfe bei alltäglichen Dingen benötigt wird, können diese Leistungen, beim Anbieter des betreuten Wohnens, hinzugebucht werden.
Für an Demenz erkrankte Menschen gibt es so genannte Demenz-WGs. Hier leben Menschen mit Demenz zusammen und werden Tag und Nacht durch einen beauftragten Pflegedienst betreut und gepflegt. Jeder Bewohner besitzt ein eigenes Zimmer und es gibt einen Wohnbereich mit Küche, der gemeinsam genutzt wird.
Wichtige Internetseiten, die bei der Suche helfen:
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW:
http://www.mgepa.nrw.de/pflege/
Der Demenz-Service NRW:
http://www.demenz-service-nrw.de/
Auf der Internetseite www.pflegelotse.de kann man nach Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten im seinem Umkreis suchen.